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GARANTIEGENOSSENSCHAFT GARFIDI

Begünstigte Darlehen

Die Garantiegenossenschaft Garfidi bürgt auch für begünstigte Darlehen des Landes.

Das Landesgesetz zur “Einrichtung von Rotationsfonds zur Wirtschaftsförderung” sieht vor, dass einmalige Darlehen zu begünstigten Zinssätzen für eine Laufzeit von 5 Jahren und im Ausmaß von höchstens 30.000 Euro vergeben werden können.

Wer kann in den Genuss einer einmaligen begünstigten Finanzierung kommen? 

  • neue Unternehmen
    Unternehmen, die ihre Tätigkeit höchstens 24 Monate (oder 5 Jahre für Selbständige bzw., falls günstiger, ab Eintragung im Berufsverzeichnis der Freiberufler) vor Einreichung des Förderungsantrages aufgenommen haben.
  • Betriebsnachfolge
    Unternehmen, dessen Eigentum und Führung innerhalb des dritten Verwandtschaftsgrades in gerader Linie übertragen werden; Das Förderungsansuchen muss innerhalb von sechs Monaten nach Übertragung eingereicht werden.
  • Betriebsübernahme 
    Eigentum und Führung eines bestehenden Unternehmens werden übertragen; Die Übernahme darf nicht länger als sechs Monate vor Einreichdatum des Förderungsantrages zurückliegen.
  • Kooperationen 
    Zusammenarbeit unter gemeinsamer Rechtsform von mindestens zwei Unternehmen zwecks Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels.
  • in Unternehmensgründerzentren der Provinz Bozen angesiedelte Unternehmen

Wer um ein begünstigtes Darlehen ansuchen möchte, muss sich sowohl mit seiner Bank in Kontakt setzen als auch einen schriftlichen Antrag bei der Provinz einreichen. Die hds-Mitarbeiter im Bereich Betriebsberatung bieten Unterstützung beim Ausfüllen und Weiterleiten des Ansuchens beim Land und die Beantragung der Garantie durch Garfidi

Die Garfidi als Garantiegenossenschaft für Kaufleute, Gastwirte und Dienstleister der Provinz Bozen, garantiert seinen Mitgliedern 50% des begünstigten Darlehens.

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