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Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor EbK


Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor EbK ist eine wechselseitige Einrichtung, die vom nationalen Kollektivvertrag für den Handel vorgesehen ist. Sie wird paritätisch vom hds und den Gewerkschaften des Handels- und Dienstleistungssektors verwaltet.  

Sie stellt ein wichtiges Instrument der Entwicklung und des Dialoges („Bilateralität“) des gesamten Handelssektors dar, um gemeinsame Interessen der Arbeitnehmer und Unternehmer innerhalb des Sektors zu unterstützen. Es werden unterschiedliche Bereiche, wie z.Bsp. die Vereinbarkeit von Beruf / Familie, das Lehrlingswesen und Bildung gefördert.

Den eigenen Mitgliedern wird eine Reihe von Dienstleistungen angeboten.

EbK-Mitglied
Die Anwendung des Kollektivvertrags Handel sieht die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags an die EbK und Ascom/Co.ve.l.co vor.
Die Anmeldung tätigt die Firma. Die eingezahlten Beiträge sind auf jedem Lohnstreifen / Mod. Uniemens ersichtlich.

Die EbK bietet den Mitgliedern eine Reihe von Dienstleistungen an. Sie richten sind gleichermaßen an Arbeitgeber und Angestellte. Voraussetzung, um davon Gebrauch machen zu können, ist die regelmässige Einzahlung des Mitgliedsbeitrags an die EbK und Ascom/Co.ve.l.co seit mind. 6 Monaten

Die Dienstleistungen

  • Spesenrückvergütung der Kinderbetreuung von 75% der Spesen in 2 Perioden im Jahr
  • Geburtenprämie (500 €) - auch bei Adoption
  • Beitrag für Krankengeld nach 180 Tagen Krankenstand für Mitarbeiter/innen
  • Lohnersatzleistungen für Arbeitnehmer/innen bei Unternehmensschließung in Folge höherer Gewalt
  • Vergabe eines Stipendiums für die Ausarbeitung einer Diplomarbeit, die den Tertiärsektor betrifft (1.000 € – 1.500 €)
  • Beitrag für Betreuung eines Familienmitgliedes aus schwerwiegenden Gründen
  • Unterstützung der Elternzeit des Vaters 

Für Unternehmen
  • Mutterschaftsprämie  (3.000 €) an Unternehmen für Teilzeit-Verträge nach Mutterschaftsurlaub
  • Bildung: Vorzugspreise bei Kursen bis zu 70 % Rabatt (hds-Bildungsprogramm); Gutachten für die Planung von Weiterbildung durch den Fondo For.te
  • Lehrlingswesen: Ergänzung des Berufsschulgeldes - Rückvergütung Blockkurse; Rückerstattung Krankengeld für Lehrlinge
  • Prämie an die besten Lehrlinge bzw. Fachschüler/innen des Handelssektors (500 €)
  • Prämie an die Unternehmen, die den Vertrag des prämierten Lehrlings bestätigen (2.000 €)
  • Geschäftsumbau: Bei Schließung von mindestens zwei Wochen, Rückvergütung von 60% des Gehalts der Angestellten an die Firma 

Und außerdem:
  • Meister des Handels: Nach erfolgreichem Abschluss, Rückerstattung von 80% der Kursgebühr
  • Kostenlose Kurse (sind in der Kursbroschüre entsprechend gekennzeichnet)


Details und Vergabekriterien unter www.ebk.bz.it

KONTAKT

EbK - Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor
Mitterweg 5, Bozner Boden, 39100 Bozen
T 0471 310 503, F 0471 310 595
info@ebk.bz.it , www.ebk.bz.it 

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