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ÖFFENTLICHE BEITRÄGE

Förderung des weiblichen Unternehmertums 


Mit Beschluss vom 06. Juni 2011 , Nr. 904 hat die Südtiroler Landesregierung  die neuen Anwendungsrichtlinien für die Gewährung von Förderungen zu Gunsten des weiblichen Unternehmertums genehmigt.

Kleinunternehmen, die mehrheitlich von Frauen geführt werden und in den Bereichen Tourismus, Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen  tätig sind, können somit um einen Beitrag ansuchen. 

 
Um eine Förderung können ansuchen:

  • Einzelunternehmen (die Inhaberin muss eine Frau sein)
  • Personengesellschaften (mind. 60 % der Mitglieder müssen Frauen sein – bei Kommanditgesellschaften müssen mind. 60 % der Komplementäre Frauen sein)
  • Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (2/3 des Gesellschaftskapitals muss von Frauen gehalten werden, die Mitglieder der Verwaltungsorgane müssen zu 2/3 Frauen sein)
  • Freiberuflerinnen / selbständig tätige Frauen, auch wenn diese in Form von Berufsgemeinschaften tätig sind – die MwSt-Position muss eröffnet sein.

Unternehmen, die einen Beitragsantrag einreichen, müssen im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein sowie den Rechtssitz oder die Produktionsstätte, worauf sich die Initiative bezieht, in der Provinz Bozen haben.

Für Unternehmen, welche die Tätigkeit vor nicht mehr als 24 Monaten vor Einreichdatum des Förderantrages aufgenommen haben, sind Beiträge für die Finanzierung von Projekten mit folgenden Zielsetzungen vorgesehen:

  • Unternehmensgründung (start-up)
  • neue freiberufliche Tätigkeit
  •  Betriebsübernahme und Unternehmensnachfolge
  • Supervision der unternehmerischen Tätigkeit

Weiters sind Beiträge für die Finanzierung von Projekten mit folgenden Zielsetzungen vorgesehen:

  • innovative Projekte
  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Erwerb von Beratungsleistungen

Dabei werden Ausgaben für betriebliche Investitionen (Anlagen, Erwerb von Software, Maschinen, Geräte und Einrichtungsgegenstände – bauliche Eingriffe sind nicht zulässig), Ankauf des ersten Fahrzeuges (nur für Handelsagentinnen/- vertreterinnen und Wanderhändlerinnen), Erstellung von Internetseiten (bei Unternehmensgründung), Beratungsleistungen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert.

Für betriebliche Investitionen wird ein Verlustbeitrag von 25% bis max. 40% der zugelassenen Ausgaben gefördert.
Für den Erwerb von Beratungsleistungen und Supervision der unternehmerischen Tätigkeit sowie für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wird ein Verlustbeitrag von bis zu 80% der zugelassenen Ausgaben gefördert.

Die vorwiegend weibliche Beteiligung am Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrages um eine Förderung  gegeben sein sowie für mindestens 4 Jahre ab Beitragsgewährung beibehalten werden.
Die geförderten Investitionsgüter dürfen für einen bestimmten Zeitraum weder veräußert, vermietet oder verliehen noch deren wirtschaftliche Zweckbestimmung verändert werden.

Die Anträge um die Gewährung eines Beitrages können im laufenden Jahr bis zum 31. August 2012, 12 Uhr, beim Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens eingereicht werden.

Die Anträge werden laufend und in chronologischer Reihenfolge, bis zur Ausschöpfung der vorgesehenen Geldmittel, beschlossen.

ACHTUNG: Die Anträge müssen vor Beginn der Investition oder der Initiative eingereicht werden, d.h. vor Abgabe des Antrages darf KEINE verbindliche Verpflichtung (z.B. Vorvertrag unterzeichnen oder Akkontorechnungen ausstellen lassen) eingegangen oder Ausgaben getätigt worden sein, ansonsten wird der Förderungsantrag abgelehnt.

Suche die Formulare für das Ansuchen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums: 

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FÜR WEITERE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNG

T +39 0471 310 422 - F +39 0471 310 495
rennemoser@hds-bz.it
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