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ÖFFENTLICHE BEITRÄGE Förderung des weiblichen Unternehmertums
Kleinunternehmen, die mehrheitlich von Frauen geführt werden und in den Bereichen Tourismus, Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen tätig sind, können somit um einen Beitrag ansuchen.
Unternehmen, die einen Beitragsantrag einreichen, müssen im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein sowie den Rechtssitz oder die Produktionsstätte, worauf sich die Initiative bezieht, in der Provinz Bozen haben. Für Unternehmen, welche die Tätigkeit vor nicht mehr als 24 Monaten vor Einreichdatum des Förderantrages aufgenommen haben, sind Beiträge für die Finanzierung von Projekten mit folgenden Zielsetzungen vorgesehen:
Weiters sind Beiträge für die Finanzierung von Projekten mit folgenden Zielsetzungen vorgesehen:
Dabei werden Ausgaben für betriebliche Investitionen (Anlagen, Erwerb von Software, Maschinen, Geräte und Einrichtungsgegenstände – bauliche Eingriffe sind nicht zulässig), Ankauf des ersten Fahrzeuges (nur für Handelsagentinnen/- vertreterinnen und Wanderhändlerinnen), Erstellung von Internetseiten (bei Unternehmensgründung), Beratungsleistungen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Für betriebliche Investitionen wird ein Verlustbeitrag von 25% bis max. 40% der zugelassenen Ausgaben gefördert. Die vorwiegend weibliche Beteiligung am Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrages um eine Förderung gegeben sein sowie für mindestens 4 Jahre ab Beitragsgewährung beibehalten werden. Die Anträge um die Gewährung eines Beitrages können im laufenden Jahr bis zum 31. August 2012, 12 Uhr, beim Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens eingereicht werden. Die Anträge werden laufend und in chronologischer Reihenfolge, bis zur Ausschöpfung der vorgesehenen Geldmittel, beschlossen. ACHTUNG: Die Anträge müssen vor Beginn der Investition oder der Initiative eingereicht werden, d.h. vor Abgabe des Antrages darf KEINE verbindliche Verpflichtung (z.B. Vorvertrag unterzeichnen oder Akkontorechnungen ausstellen lassen) eingegangen oder Ausgaben getätigt worden sein, ansonsten wird der Förderungsantrag abgelehnt. Suche die Formulare für das Ansuchen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums:
FÜR WEITERE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNGT +39 0471 310 561 - F +39 0471 310 495lcittadini@hds-bz.it |



