
GUT ZU WISSEN
15 Juli 2010Arbeitsbedingter Stress: Bewertungsfrist ist der 31. DezemberIm Haushaltsausschuss des Senates wird in diesen Tagen darüber diskutiert, ob die Frist für eine Bewertung von arbeitsbedingtem Stress von Seiten der privaten Unternehmen vom 1. August auf 31. Dezember 2010 verschoben wird. Ein ähnlicher Aufschub wurde bereits für die öffentlichen Verwaltungen gewährt. Die entsprechenden Dokumente für die Bewertung von arbeitsbedingtem Stress können vom Bereich Vorbeugung Umwelt und Arbeit runtergeladen werden. zurück |









