
GUT ZU WISSEN
14 Juni 2010RAEE, "neu gegen alt"Mit einem neuen Ministerialdekret des Ministers für Umwelt (Nr. 65 vom 5. Mai 2010) wurde die Rücknahmepflicht der Elektro- und Elektronikgeräte von Seiten der Vertreiber - Händler, Monteure und Installateure von Elektrogeräten - eingeführt.„Viele Vertreiber in Südtirol bieten diese Dienstleistung bereits seit Jahren zum Vorteil vieler Konsumenten an. Das Dekret regelt jedoch diesen Bereich neu, d.h., dass die Vertreiber etliche Verpflichtungen, z.T. sehr kurzfristig, zu berücksichtigen haben“, erklärt hds-Direktor Werner Frick. Die betroffenen Betriebe würden nun vor großen Herausforderungen und zusätzlichen bürokratischen Auflagen stehen. Der hds hat daher eine schnelle Hilfe mit einer entsprechenden Serviceleitung für die Betriebe vorgesehen. Das Dekret regelt die Bedingungen für den Abtransport der Geräte und sieht die Verpflichtung vor, mittels Hinweisschild, die Konsumenten auf die Rücknahmemöglichkeit aufmerksam zu machen. „Leider wird auch festgelegt, dass sich die Vertreiber innerhalb Freitag, 18. Juni 2010, in das Register der Umweltfachbetriebe eintragen müssen. Erst mit dieser Eintragung ist der Vertreiber ermächtigt, Elektroabfälle von Dritten zu transportieren,“ unterstreicht der Verantwortliche für Umweltfragen im hds, Daniel Demichiel. Betriebe, die sich innerhalb des genannten Termins in das Register der Umweltfachbetriebe eintragen, erhalten eine entsprechende Quittung, dank welcher sie unmittelbar mit dem Transport der Elektrogeräte beginnen können. All jene, die die Eintragung nicht innerhalb 18. Juni 2010 vornehmen, müssen die Transportgenehmigung der Handelskammer abwarten. „Der hds stellt den Betrieben die vorgeschriebenen Hinweisschilder kostenlos zur Verfügung. Zudem sind alle aktuelle Informationen und notwendigen Formulare für die Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe auf der Internetseite veröffentlicht worden. Die Eintragung kann der Betrieb selbst übernehmen oder über den hds erledigen lassen“, erklärt hds-Experte Demichiel die Serviceleistung des Verbandes für die betroffenen Betriebe. Er weist abschließend darauf hin, dass es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keinen zeitlichen Aufschub für die Eintragung geben wird. Gehe zum reservierten Bereich Vorbeugung Umwelt und Arbeit Bildbeschriftung: Foto: shutterstock zurück |









