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GUT ZU WISSEN 10 Juni 2010

Kinderbetreuungsspesen: 75 Prozent Rückvergütung



Die Bilaterale Körperschaft für den Handel (EbK) bietet den Mitgliedern eine Reihe von Serviceleistungen an. Sie richten sind gleichermaßen an Arbeitgeber und Angestellte. Voraussetzung, um davon Gebrauch machen zu können, ist die Anwendung des Kollektivvertrags Handel und somit die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrags an die EbK und Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten.

Eine der wichtigsten Serviceleistungen ist die Rückvergütung der Kinderbetreuungsspesen im Ausmaß von 75 Prozent, die auch heuer wieder gewährleistet wird, und zwar in zwei Perioden im Jahr: Sommer (14. Juni 2010 bis 11. September 2010) und Winter (1. Dezember 2010 bis 28. Februar 2011). Das Ansuchen muss mittels Gutschein vor Beginn der benötigten Kinderbetreuung gestellt und abgegeben werden. Alle Infos zum Ablauf dazu finden Sie auf dem Gutschein. Er liegt auch in den konventionierten Einrichtungen sowie in den hds- und EbK-Büros auf, oder kann vom Internet heruntergeladen werden. Details und Vergabekriterien zu weiteren Serviceleistungen, wie verschiedene Beiträge für Angestellte und Unternehmen, sind auch auf der Internetseite der Ebk nachzulesen.

Die Bilaterale Körperschaft ist eine Einrichtung, die vom nationalen Kollektivvertrag für den Handel vorgesehen ist. Sie wird paritätisch vom hds und den Gewerkschaften des Handels- und Dienstleistungssektors verwaltet.









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