31 Mai 2012Etikettierung von abgepackten LebensmittelnDie Etikettierung der für den Endverbraucher bestimmten Lebensmittel unterliegt sehr strengen und restriktiven Kontrollen durch den italienischen Gesetzgeber. Diese Kontrollen erfolgen nach Maßgabe der EU-Richtlinien 89/395/EWG und 89/396/EWG, die sich mit der Etikettierung und Aufmachung sowie mit der Werbung für diese Produkte befassen (Umsetzung in Italien mit dem GvD Nr. 109/1992). Für die falsche oder unvollständige Kennzeichnung von Produkten drohen Verwaltungsstrafen bis zu 18.000 Euro oder in nicht seltenen Fällen sogar Strafanzeigen. Ausführliche Informationen finden Sie in einem Nützlichen Dokument: "Etikettierung von abgepackten Lebensmitteln". Bildbeschriftung: Die Etikettierung von abgepackten Lebensmitteln (Foto: photodisc) zurück |














