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31 Mai 2012

Etikettierung von abgepackten Lebensmitteln



Die Etikettierung der für den Endverbraucher bestimmten Lebensmittel unterliegt sehr strengen und restriktiven Kontrollen durch den italienischen Gesetzgeber. Diese Kontrollen erfolgen nach Maßgabe der EU-Richtlinien 89/395/EWG und 89/396/EWG, die sich mit der Etikettierung und Aufmachung sowie mit der Werbung für diese Produkte befassen (Umsetzung in Italien mit dem GvD Nr. 109/1992). Für die falsche oder unvollständige Kennzeichnung von Produkten drohen Verwaltungsstrafen bis zu 18.000 Euro oder in nicht seltenen Fällen sogar Strafanzeigen.

Ausführliche Informationen finden Sie in einem Nützlichen Dokument: "Etikettierung von abgepackten Lebensmitteln".





Bildbeschriftung: Die Etikettierung von abgepackten Lebensmitteln (Foto: photodisc)



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