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08 Mai 2012

Auslandsimmobilien und -finanzvermögen besteuert

Neue steuerliche Verpflichtung

Bereits im Zuge der Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 201/2011 durch das Gesetzt Nr. 214/2011 und nachfolgende Abänderungen mittels Gesetzesdekret Nr. 16/2012 (zur Zeit in Umwandlung in Gesetz) wurde eine neue steuerliche Verpflichtung eingeführt, die vielen davon betroffenen Steuerpflichtigen noch nicht bekannt sein dürfte. Es handelt sich hierbei um eine Steuer auf Auslandsimmobilien und Auslandsfinanzvermögen, die von in Italien steuerpflichtigen Personen besessen bzw. gehalten werden. Die Vermögenssteuer ist unabhängig davon geschuldet, ob mit den genannten Gütern/Vermögenswerten ein Einkommen erzielt wird oder nicht.

>> Details dazu finden Sie in einem Nützlichen Dokument im Bereich Steuerberatung: "Auslandsvermögen wird besteuert - betroffen sind Immobilien und Finanzvermögen".





Bildbeschriftung: Auslandsvermögen wird besteuert (Foto: Widmann)



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