24 Mai 2012Ebk zahlt 75% der KinderbetreuungsspesenDie EbK unterstützt und fördert in besonderem Maße die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In diesem Sinne bietet die Bilaterale Körperschaft für Handel und Dienstleistungen - EbK auch dieses Jahr seinen Mitgliedern wieder die Möglichkeit der Rückvergütung von Kinderbetreuungsspesen im Ausmaß von 75 Prozent. Der entsprechende Gutschein steht im Internet zum Download zur Verfügung oder liegt zur freien Entnahme in den hds- und EbK-Büros auf. Der Gutschein gilt für zwei Zeiträume im Jahr, Sommer (18. Juni bis 5. September 2012) und Winter (1. Dezember 2012 bis 28. Februar 2013. Alle Informationen zum Ansuchen sowie eine Auflistung der zahlreichen konventionierten Partnereinrichtungen finden sich auf dem Gutschein. In den Genuss dieser besonderen Leistung kommen alle Unternehmer und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, die den Mitgliedsbeitrag „Bilaterale Körperschaft“ und Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten regelmäßig einzahlen. Die EbK ist im Kollektivvertrag für den Handel vorgesehen und wird gemeinsam vom hds - Handels- und Dienstleistungsverband und den Gewerkschaften verwaltet. Besuchen Sie die EbK unter www.ebk.bz.it oder www.hds-bz.it/bilaterale-körperschaft. zurück |














